Es gibt 3 Arten von Renten bei der Versorgungs-Anstalt des Bundes und der Länder:
 

  • Die Rente wenn man krank ist:
    In schwerer Sprache heißt das Erwerbsminderungs-Rente.
 
     
  • Die Rente wenn man alt ist:
    In schwerer Sprache heißt das Alters-Rente.
 
     
  • Die Rente wenn jemand gestorben ist:
    In schwerer Sprache heißt das Hinterbliebenen-Rente.
 

   
Wenn man Rente aus der Renten-Versicherung erhält, bekommt man auch Betriebs-Rente von der Versorgungs-Anstalt des Bundes und der Länder.

Alle Renten muss man beantragen.