Eine sichere Basis für später.
Jeder von uns braucht eine ausreichende Altersvorsorge. Heute mehr als je zuvor.
Wer eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst bei einem der rund 5.450 bei der VBL beteiligten Arbeitgeber antritt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, wird vom ersten Tag an in der VBLklassik angemeldet. Mehr als 5,2 Millionen Versicherte profitieren dadurch von der betrieblichen Altersvorsorge der VBL. Diese tarifvertraglich geregelte Pflichtversicherung ist Ihre Basisversicherung für eine lebenslange Betriebsrente.
Die VBLklassik sorgt dafür, dass Sie neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente erhalten. Ein lebenslanges finanzielles Polster, mit dem Sie einen Teil Ihrer persönlichen Rentenlücke auffüllen können.
Das bedeutet mehr finanzielle Sicherheit für Sie und Ihre Familie. Gut, dass Sie mit der VBLklassik auch gegen Erwerbsminderung abgesichert sind. Und im Fall der Fälle – also wenn Ihnen etwas passiert, sorgen wir für Ihre Hinterbliebenen. Kein schöner Gedanke, aber ein beruhigender.
Clever, dass Sie diese Basisversicherung auch noch aufstocken können – mit der zusätzlichen freiwilligen Versicherung VBLextra. Eine gute Lösung, um gegen weiter sinkende Leistungen der gesetzlichen Rente gewappnet zu sein.
Die VBLklassik bietet Ihnen ein starkes Leistungspaket:
- Lebenslange Betriebsrente im Alter
- Rente bei teilweiser und voller Erwerbsminderung
- Rentenabsicherung auch für Hinterbliebene
- Keine Gesundheitsprüfung
- Garantiezins: 3,25 Prozent in der Versicherungs- und 5,25 Prozent in der Leistungsphase
- Absicherung von Mutterschutz und Elternzeit
- Zuschläge bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene
- Jährliche Rentenerhöhung
- Keine Provisionen oder Abschlussgebühren
Mehr als 5,1 Millionen Versicherte sind in der Solidargemeinschaft der VBLklassik. Diese exklusive Betriebsrente garantiert Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine solide Basisversorgung für später.
Im Bereich der Pflichtversicherung - der VBLklassik - wird den Versicherten eine betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie in Fällen von Erwerbsminderung eine Betriebsrente gezahlt.
Durch den Altersvorsorgeplan 2001 sowie den Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) vom 1. März 2002 haben die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes das Zusatzversorgungsrecht grundlegend umgestaltet. Das bisherige Gesamtversorgungssystem wurde zum 31. Dezember 2000 geschlossen und durch ein Betriebsrentensystem abgelöst.
Die VBLklassik bietet die VBL im Grunde seit über 90 Jahren an. Die neue Zusatzversorgung basiert auf einem Versorgungspunktemodell. Damit wird die Gesamtbetrachtung von gesetzlicher Rente und Zusatzrente abgelöst und Leistungen unabhängig von externen Bezugssystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung und dem Steuer- und Sozialabgabensystem erbracht. Die nach dem Punktemodell ermittelte Betriebsrente tritt zur Grundversorgung (gesetzliche Rente) hinzu und entwickelt sich davon losgelöst. Aufgegeben wurde insbesondere auch die an die Beamtenversorgung angelehnte endgehaltsbezogene Betrachtung (Dreijahreszeitraum vor Eintritt des Versicherungsfalles). Sie wurde durch eine Formel ersetzt, die in der Zusatzversorgung die gesamte Arbeitsleistung während der Pflichtversicherung widerspiegelt. Dabei werden jährlich Versorgungspunkte ermittelt, die zwei wesentliche individuelle Komponenten berücksichtigen: das zusatzversorgungspflichtige Entgelt eines jeden Versicherungsjahres und den so genannten Altersfaktor, der die Zinseffekte der dem Punktemodell zugrunde liegenden (fiktiven) Beitragsentrichtung beinhaltet.
Die mit dem Tarifvertrag Altersversorgung vereinbarten Regelungen wurden in die Satzung der VBL in der ab 1. Januar 2001 geltenden Neufassung (VBLS) übertragen. Die neue Satzung wurde am 19. September 2002 vom Verwaltungsrat der VBL beschlossen, am 22. November 2002 vom Bundesministerium der Finanzen genehmigt und im Bundesanzeiger Nr. 1 vom 3. Januar 2003 veröffentlicht.