Die nachfolgende Beschreibung und Beispiele sollen für Anwender bei den entsprechenden Meldungen eine Hilfestellung sein.
Die unten aufgeführten Richtlinien regeln die automatisierte Datenübermittlung zwischen der VBL und den beteiligten Arbeitgebern, die zur automatisierten Datenübermittlung zugelassen sind. An der automatisierten Datenübermittlung können alle Arbeitgeber teilnehmen, die Beteiligte der VBL sind.
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