Mitwirkungspolitik (§ 134b Abs. 1 und 4 Aktiengesetz)

Zweck der gesamten Kapitalanlage ist es, die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge sicherzustellen. Um dieser treuhänderischen Verantwortung gerecht zu werden, ist es von fundamentaler Bedeutung, dass die Unternehmen in welche die VBL investiert, eine verantwortungsvolle Unternehmensführung an den Tag legen und gleichzeitig langfristig wirtschaftliche Erfolge erzielen.

Um einen aktiven Beitrag zur Weiterentwicklung und Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Unternehmenspolitik zu leisten, setzt die VBL auf einen Engagementansatz. Ziel ist es, bei im Portfolio befindlichen Unternehmen mit kritischen Geschäftsaktivitäten den Einfluss als Aktionär zu nutzen, um diese über bilaterale Gespräche, Redebeiträge und Abstimmungen auf den Hauptversammlungen zu einer nachhaltigen und verantwortlichen Wirtschaftsweise zu bewegen. Dabei stehen insbesondere ESG-Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Klima, Soziales und Unternehmensführung im Fokus.

Die Aktien der VBL werden über Investmentvermögen gehalten. Entsprechend erfolgt die Verwaltung der Aktien nicht durch die VBL selbst, sondern durch spezialisierte Vermögensverwalter. Die Vermögensverwalter sind zwar für das Management der Aktienbestände zuständig, jedoch nicht für die Ausübung der Stimmrechte und das Engagement. Diese Aufgabe hat die VBL auf die Deka Investment GmbH (Deka) ausgelagert. Auf diese Weise werden die Stimmrechte über alle Aktienmandate der VBL gebündelt, sodass im Ergebnis eine stärkere Wirkung erzielt wird.

Die Mitwirkungspolitik im Rahmen des Engagementansatzes zielt unter anderem auf die Einhaltung der folgenden Grundsätze und Leitlinien ab:

  • Grundwertekatalog UN Global Compact,
  • International Labor Standards (ILO),
  • Sustainable Development Goals (SDGs),
  • Klimaziele der EU.
  • Deutscher Corporate Governance Codex

Bericht zur Umsetzung der Mitwirkungspolitik und Abstimmungsverhalten (§ 134b Abs. 2 und 3 AktG)

Das Engagement bietet der VBL die Möglichkeit, aktiv Transformationsprozesse anzustoßen und zu begleiten. Im Zuge des Engagements tritt die Deka mit Vorständen, Aufsichtsräten, Investors-Relations-Vertretern oder ähnlichen Vertretern der Unternehmen in Kontakt. Ziel der Unternehmensgespräche ist es, einen aktiven Beitrag zur Weiterentwicklung der Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Unternehmenspolitik der jeweiligen Unternehmen zu leisten. Die Ausübung der Stimmrechte und des Engagements berücksichtigt neben den finanziellen Interessen der VBL insbesondere nachhaltigkeitsbezogene Aspekte. Im Rahmen des Engagements werden vorzugsweise ESG-Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Klima, Soziales und Unternehmensführung adressiert. Zusätzlich kommt den Themen Digitalisierung und Cyber Security sowie der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung eine wichtige Bedeutung zu. Im Jahr 2023 hat die Deka auf 813 Hauptversammlungen die Stimmrechte der VBL wahrgenommen und dabei über 12.763 Tagesordnungspunkte abgestimmt. Von diesen wurden ca. 19% abgelehnt, bei rund 1% hat sich die Deka enthalten.

Offenlegungspflichten (§ 134c Abs. 1 und 2 Aktiengesetz)

Der Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung unterliegt der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Auf den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung sind die Vorschriften des VAG über die Geschäfte regulierter Pensionskassen anzuwenden.

Das Vermögen der freiwilligen Versicherung ist nach den Anlagegrundsätzen des § 124 VAG anzulegen. Soweit das Vermögen dem Sicherungsvermögen zuzurechnen ist, sind zusätzlich die Anlageverordnung und die Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu beachten. In diesen werden unter anderem zulässige Anlageformen und Quoten für eine ausgewogene Mischung der Anlageklassen und -instrumente sowie die Streuung der Schuldner festgelegt.

Die Grundlage der Ausrichtung der Kapitalanlagen der VBL ist eine Asset Liability Studie. In dieser Analyse der zukünftigen Entwicklung von Kapitalanlagen und Verpflichtungen werden zunächst die langfristigen Renditeerwartungen mit der Risikoeinschätzung für die einzelnen Anlageklassen kombiniert und eine langfristige Zielallokation (strategische Anlagepolitik) ermittelt. Die strategische Anlagepolitik berücksichtigt sowohl das Profil als auch die Laufzeit der Verpflichtungen. Diese bildet gleichzeitig die Basis der taktischen Anlagepolitik. Hierbei wird die nötige Flexibilität über die verschiedenen Anlageklassen gewährleistet, um auf unvorhergesehene Entwicklungen an den Kapitalmärkten reagieren zu können.

Bei der Umsetzung der Anlagepolitik greift die VBL auf spezialisierte Vermögensverwalter zurück. Durch die Vermögensverwalter profitiert die VBL in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bieten diese Partner umfangreiche Fachkompetenz (beispielsweise bei der Analyse von Wertpapieren). Zum anderen verfügt die VBL neben dem internen Risikomanagement damit über eine zweite Controllingebene zur Überwachung von Anlagen. Die Stimmrechte aus Aktien werden darüber hinaus, wie oben dargestellt, gebündelt über die Deka ausgeübt.

Die Grundsätze, nach denen die Vermögensverwalter Anlageentscheidungen treffen, ergeben sich aus den jeweiligen Anlagebedingungen und -richtlinien des Investmentvermögens. Diese Vorgaben stellen den Rahmen dar, in welchem sich die Vermögensverwalter bewegen können. Die Anlageentscheidung obliegt unter Berücksichtigung der dargestellten Vorgaben den Vermögensverwaltern. Die Leistungen der Vermögensverwalter werden intern maßgeblich anhand von Leistungsangebot und Kostenstruktur bewertet. Die Vermögensverwalter erhalten eine Administrations- und Managementvergütung. Es wird keine performanceabhängige Vergütung an Vermögensverwalter im Sinne der Regelung des § 134c Aktiengesetz gezahlt.

Es existieren keine Vereinbarungen zum Portfolioumsatz oder den Portfolioumsatzkosten, weil die Portfolioumsätze je nach Strategie variieren können. Gleichwohl ist es für die VBL möglich Informationen zum Portfolioumsatz bei den Vermögensverwaltern einzuholen und bei der Beurteilung von Vermögensverwaltern zu berücksichtigen.

Die Fondsverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können von der VBL ordentlich gekündigt werden.

Die VBL ist als Pensionskasse verpflichtet die Grundsätze der Anlagepolitik zu veröffentlichen. Über diesen Link www.vbl.de/de/grundsätze-der-anlagepolitik finden Sie weitere Informationen zur Gesamtportfoliostrategie.

Stand: Juni 2024

 

Mitwirkungspolitik (§ 134b Abs. 1 und 4 Aktiengesetz)

Zweck der gesamten Kapitalanlage ist es, die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge sicherzustellen. Um dieser treuhänderischen Verantwortung gerecht zu werden, ist es von fundamentaler Bedeutung, dass die Unternehmen in welche die VBL investiert, eine verantwortungsvolle Unternehmensführung an den Tag legen und gleichzeitig langfristig wirtschaftliche Erfolge erzielen.

Um einen aktiven Beitrag zur Weiterentwicklung und Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Unternehmenspolitik zu leisten, setzt die VBL auf einen Engagementansatz. Ziel ist es, bei im Portfolio befindlichen Unternehmen mit kritischen Geschäftsaktivitäten den Einfluss als Aktionär zu nutzen, um diese über bilaterale Gespräche, Redebeiträge und Abstimmungen auf den Hauptversammlungen zu einer nachhaltigen und verantwortlichen Wirtschaftsweise zu bewegen. Dabei stehen insbesondere ESG-Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Klima, Soziales und Unternehmensführung im Fokus.

Die Aktien der VBL werden über Investmentvermögen gehalten. Entsprechend erfolgt die Verwaltung der Aktien nicht durch die VBL selbst, sondern durch spezialisierte Vermögensverwalter. Die Vermögensverwalter sind zwar für das Management der Aktienbestände zuständig, jedoch nicht für die Ausübung der Stimmrechte und das Engagement. Diese Aufgabe hat die VBL auf einen Nachhaltigkeitsdienstleister ausgelagert. Auf diese Weise werden die Stimmrechte über alle Aktienmandate der VBL gebündelt, sodass im Ergebnis eine stärkere Wirkung erzielt wird.

Die Mitwirkungspolitik im Rahmen des Engagementansatzes zielt unter anderem auf die Einhaltung der folgenden Grundsätze und Leitlinien ab:

  • Grundwertekatalog UN Global Compact,
  • International Labor Standards (ILO),
  • Sustainable Development Goals (SDGs),
  • Klimaziele der EU.
  • Deutscher Corporate Governance Codex

Bericht zur Umsetzung der Mitwirkungspolitik und Abstimmungsverhalten (§ 134b Abs. 2 und 3 AktG)

Das Engagement bietet der VBL die Möglichkeit, aktiv Transformationsprozesse anzustoßen und zu begleiten. Im Zuge des Engagements tritt der Nachhaltigkeitsdienstleister mit Vorständen, Aufsichtsräten, Investors-Relations-Vertretern oder ähnlichen Vertretern der Unternehmen in Kontakt. Ziel der Unternehmensgespräche ist es, einen aktiven Beitrag zur Weiterentwicklung der Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Unternehmenspolitik der jeweiligen Unternehmen zu leisten. Die Ausübung der Stimmrechte und des Engagements berücksichtigt neben den finanziellen Interessen der VBL insbesondere nachhaltigkeitsbezogene Aspekte. Im Rahmen des Engagements werden vorzugsweise ESG-Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Klima, Soziales und Unternehmensführung adressiert. Zusätzlich kommt den Themen Digitalisierung und Cyber Security sowie der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung eine wichtige Bedeutung zu. Im Jahr 2022 hat der Nachhaltigkeitsdienstleister auf 437 Hauptversammlungen die Stimmrechte der VBL wahrgenommen und dabei über 6.617 Tagesordnungspunkte abgestimmt. Redebeiträge erfolgten auf 29 Hauptversammlungen. Die Klima- und Umweltstrategie der Unternehmen stand hierbei regelmäßig im Fokus.

Offenlegungspflichten (§ 134c Abs. 1 und 2 Aktiengesetz)

Der Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung unterliegt der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Auf den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung sind die Vorschriften des VAG über die Geschäfte regulierter Pensionskassen anzuwenden.

Das Vermögen der freiwilligen Versicherung ist nach den Anlagegrundsätzen des § 124 VAG anzulegen. Soweit das Vermögen dem Sicherungsvermögen zuzurechnen ist, sind zusätzlich die Anlageverordnung und die Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu beachten. In diesen werden unter anderem zulässige Anlageformen und Quoten für eine ausgewogene Mischung der Anlageklassen und -instrumente sowie die Streuung der Schuldner festgelegt.

Die Grundlage der Ausrichtung der Kapitalanlagen der VBL ist eine Asset Liability Studie. In dieser Analyse der zukünftigen Entwicklung von Kapitalanlagen und Verpflichtungen werden zunächst die langfristigen Renditeerwartungen mit der Risikoeinschätzung für die einzelnen Anlageklassen kombiniert und eine langfristige Zielallokation (strategische Anlagepolitik) ermittelt. Die strategische Anlagepolitik berücksichtigt sowohl das Profil als auch die Laufzeit der Verpflichtungen. Diese bildet gleichzeitig die Basis der taktischen Anlagepolitik. Hierbei wird die nötige Flexibilität über die verschiedenen Anlageklassen gewährleistet, um auf unvorhergesehene Entwicklungen an den Kapitalmärkten reagieren zu können.

Bei der Umsetzung der Anlagepolitik greift die VBL auf spezialisierte Vermögensverwalter zurück. Durch die Vermögensverwalter profitiert die VBL in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bieten diese Partner umfangreiche Fachkompetenz (beispielsweise bei der Analyse von Wertpapieren). Zum anderen verfügt die VBL neben dem internen Risikomanagement damit über eine zweite Controllingebene zur Überwachung von Anlagen. Die Stimmrechte aus Aktien werden darüber hinaus, wie oben dargestellt, gebündelt über einen Nachhaltigkeitsdienstleister ausgeübt.

Die Grundsätze, nach denen die Vermögensverwalter Anlageentscheidungen treffen, ergeben sich aus den jeweiligen Anlagebedingungen und -richtlinien des Investmentvermögens. Diese Vorgaben stellen den Rahmen dar, in welchem sich die Vermögensverwalter bewegen können. Die Anlageentscheidung obliegt unter Berücksichtigung der dargestellten Vorgaben den Vermögensverwaltern. Die Leistungen der Vermögensverwalter werden intern maßgeblich anhand von Leistungsangebot und Kostenstruktur bewertet. Die Vermögensverwalter erhalten eine Administrations- und Managementvergütung. Es wird keine performanceabhängige Vergütung an Vermögensverwalter im Sinne der Regelung des § 134c Aktiengesetz gezahlt.

Es existieren keine Vereinbarungen zum Portfolioumsatz oder den Portfolioumsatzkosten, weil die Portfolioumsätze je nach Strategie variieren können. Gleichwohl ist es für die VBL möglich Informationen zum Portfolioumsatz bei den Vermögensverwaltern einzuholen und bei der Beurteilung von Vermögensverwaltern zu berücksichtigen.

Die Fondsverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können von der VBL ordentlich gekündigt werden.

Die VBL ist als Pensionskasse verpflichtet die Grundsätze der Anlagepolitik zu veröffentlichen. Über diesen Link www.vbl.de/de/grundsätze-der-anlagepolitik finden Sie weitere Informationen zur Gesamtportfoliostrategie.

Stand: Februar 2024

Mitwirkungspolitik (§ 134b Abs. 1 und 4 Aktiengesetz)

Zweck der gesamten Kapitalanlage ist es, die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge sicherzustellen. Um dieser treuhänderischen Verantwortung gerecht zu werden, ist es von fundamentaler Bedeutung, dass die Unternehmen in welche die VBL investiert, eine verantwortungsvolle Unternehmensführung an den Tag legen und gleichzeitig langfristig wirtschaftliche Erfolge erzielen.

Um einen aktiven Beitrag zur Weiterentwicklung und Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Unternehmenspolitik zu leisten, setzt die VBL auf einen Engagementansatz. Ziel ist es, bei im Portfolio befindlichen Unternehmen mit kritischen Geschäftsaktivitäten den Einfluss als Aktionär zu nutzen, um diese über bilaterale Gespräche, Redebeiträge und Abstimmungen auf den Hauptversammlungen zu einer nachhaltigen und verantwortlichen Wirtschaftsweise zu bewegen. Dabei stehen insbesondere ESG-Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Klima, Soziales und Unternehmensführung im Fokus.

Die Aktien der VBL werden über Investmentvermögen gehalten. Entsprechend erfolgt die Verwaltung der Aktien nicht durch die VBL selbst, sondern durch spezialisierte Vermögensverwalter. Die Vermögensverwalter sind zwar für das Management der Aktienbestände zuständig, jedoch nicht für die Ausübung der Stimmrechte und das Engagement. Diese Aufgabe hat die VBL auf einen Nachhaltigkeitsdienstleister ausgelagert. Auf diese Weise werden die Stimmrechte über alle Aktienmandate der VBL gebündelt, sodass im Ergebnis eine stärkere Wirkung erzielt wird.

Die Mitwirkungspolitik im Rahmen des Engagementansatzes zielt auf die Einhaltung der folgenden Grundsätze und Leitlinien ab:

  • Grundwertekatalog UN Global Compact,
  • International Labor Standards (ILO),
  • Sustainable Development Goals (SDGs),
  • Klimaziele der EU.
  • Deutscher Corporate Governance Codex

Bericht zur Umsetzung der Mitwirkungspolitik und Abstimmungsverhalten (§ 134b Abs. 2 und 3 AktG)

Das Engagement bietet der VBL die Möglichkeit, aktiv Transformationsprozesse anzustoßen und zu begleiten. Im Zuge des Engagements tritt der Nachhaltigkeitsdienstleister mit Vorständen, Aufsichtsräten, Investors-Relations-Vertretern oder ähnlichen Vertretern der Unternehmen in Kontakt. Ziel der Unternehmensgespräche ist es, einen aktiven Beitrag zur Weiterentwicklung der Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Unternehmenspolitik der jeweiligen Unternehmen zu leisten. Die Ausübung der Stimmrechte und des Engagements berücksichtigt neben den finanziellen Interessen der VBL insbesondere nachhaltigkeitsbezogene Aspekte. Im Rahmen des Engagements werden vorzugsweise ESG-Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Klima, Soziales und Unternehmensführung adressiert. Zusätzlich kommt den Themen Digitalisierung und Cyber Security eine wichtige Bedeutung zu. Ein weiterer Schwerpunkt wird im laufenden Abstimmungsjahr auf dem russischen Überfall auf die Ukraine sowie den Geschäftsbeziehungen zu Russland liegen. Im Jahr 2021 hat der Nachhaltigkeitsdienstleister auf 184 Hauptversammlungen die Stimmrechte der VBL wahrgenommen und dabei über rund 3.000 Tagesordnungspunkte abgestimmt. Redebeiträge erfolgten auf 28 Hauptversammlungen. Die Klima- und Umweltstrategie der Unternehmen stand hierbei regelmäßig im Fokus.

Offenlegungspflichten (§ 134c Abs. 1 und 2 Aktiengesetz)

Der Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung unterliegt der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Auf den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung sind die Vorschriften des VAG über die Geschäfte regulierter Pensionskassen anzuwenden.

Das Vermögen der freiwilligen Versicherung ist nach den Anlagegrundsätzen des § 124 VAG anzulegen. Soweit das Vermögen dem Sicherungsvermögen zuzurechnen ist, sind zusätzlich die Anlageverordnung und die Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu beachten. In diesen werden unter anderem zulässige Anlageformen und Quoten für eine ausgewogene Mischung der Anlageklassen und -instrumente sowie die Streuung der Schuldner festgelegt.

Die Grundlage der Ausrichtung der Kapitalanlagen der VBL ist eine Asset Liability Studie. In dieser Analyse der zukünftigen Entwicklung von Kapitalanlagen und Verpflichtungen werden zunächst die langfristigen Renditeerwartungen mit der Risikoeinschätzung für die einzelnen Anlageklassen kombiniert und eine langfristige Zielallokation (strategische Anlagepolitik) ermittelt. Die strategische Anlagepolitik berücksichtigt sowohl das Profil als auch die Laufzeit der Verpflichtungen. Diese bildet gleichzeitig die Basis der taktischen Anlagepolitik. Hierbei wird die nötige Flexibilität über die verschiedenen Anlageklassen gewährleistet, um auf unvorhergesehene Entwicklungen an den Kapitalmärkten reagieren zu können.

Bei der Umsetzung der Anlagepolitik greift die VBL auf spezialisierte Vermögensverwalter zurück. Durch die Vermögensverwalter profitiert die VBL in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bieten diese Partner umfangreiche Fachkompetenz (beispielsweise bei der Analyse von Wertpapieren). Zum anderen verfügt die VBL neben dem internen Risikomanagement damit über eine zweite Controllingebene zur Überwachung von Anlagen. Die Stimmrechte aus Aktien werden darüber hinaus, wie oben dargestellt, gebündelt über einen Nachhaltigkeitsdienstleister ausgeübt.

Die Grundsätze, nach denen die Vermögensverwalter Anlageentscheidungen treffen, ergeben sich aus den jeweiligen Anlagebedingungen und -richtlinien des Investmentvermögens. Diese Vorgaben stellen den Rahmen dar, in welchem sich die Vermögensverwalter bewegen können. Die Anlageentscheidung obliegt unter Berücksichtigung der dargestellten Vorgaben den Vermögensverwaltern.

Die Leistungen der Vermögensverwalter werden intern maßgeblich anhand von Leistungsangebot und Kostenstruktur bewertet. Die Vermögensverwalter erhalten eine Administrations- und Managementvergütung. Es wird keine performanceabhängige Vergütung an Vermögensverwalter im Sinne der Regelung des § 134c Aktiengesetz gezahlt.

Es existieren keine Vereinbarungen zum Portfolioumsatz oder den Portfolioumsatzkosten, weil die Portfolioumsätze je nach Strategie variieren können. Gleichwohl ist es für die VBL möglich Informationen zum Portfolioumsatz bei den Vermögensverwaltern einzuholen und bei der Beurteilung von Vermögensverwaltern zu berücksichtigen.

Die Fondsverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können von der VBL ordentlich gekündigt werden.

Die VBL ist als Pensionskasse verpflichtet die Grundsätze der Anlagepolitik zu veröffentlichen. Über diesen Link www.vbl.de/de/grundsätze-der-anlagepolitik finden Sie weitere Informationen zur Gesamtportfoliostrategie.

Stand: Februar 2023

Mitwirkungspolitik (§ 134b Abs. 1 Aktiengesetz)

Zweck der gesamten Kapitalanlage ist es, die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge sicherzustellen. Um dieser treuhänderischen Verantwortung gerecht zu werden, ist es von fundamentaler Bedeutung, dass die Unternehmen in welche die VBL investiert, eine verantwortungsvolle Unternehmensführung an den Tag legen und gleichzeitig langfristig wirtschaftliche Erfolge erzielen.

Um einen aktiven Beitrag zur Weiterentwicklung und Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Unternehmenspolitik zu leisten, setzt die VBL auf einen Engagementansatz. Ziel ist es, bei im Portfolio befindlichen Unternehmen mit kritischen Geschäftsaktivitäten den Einfluss als Aktionär zu nutzen, um diese über bilaterale Gespräche, Redebeiträge und Abstimmungen auf den Hauptversammlungen zu einer nachhaltigen und verantwortlichen Wirtschaftsweise zu bewegen. Dabei stehen insbesondere Belange aus den Bereichen Umwelt, Klima, Soziales und Unternehmensführung im Fokus.

Die VBL hält indirekt über Investmentvermögen Aktien an Aktiengesellschaften. Aus diesem Grund werden die Stimmrechte der in den Investmentvermögen gehaltenen Aktien nicht direkt von der VBL ausgeübt. Die Investmentvermögen werden von Vermögensverwaltern verwaltet. Die Stimmrechte zu den im Investmentvermögen gehaltenen Aktien werden nicht von den Vermögensverwaltern, sondern gebündelt durch einen spezialisierten Nachhaltigkeitdienstleister ausgeübt.

Die Mitwirkungspolitik im Rahmen des Engagementansatzes zielt auf die Einhaltung der folgenden Grundsätze und Leitlinien durch die Aktiengesellschaften ab:

  • Grundwertekatalog UN Global Compact,
  • die International Labor Standards (ILO),
  • die Sustainable Development Goals (SDGs),
  • die Anforderungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD).
  • die Klimaziele der EU.

Offenlegungspflichten (§ 134c Abs. 1 und 2 Aktiengesetz)

Der Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung unterliegt der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Auf den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung sind die Vorschriften des VAG über die Geschäfte regulierter Pensionskassen anzuwenden.

Das Vermögen der freiwilligen Versicherung ist nach den Anlagegrundsätzen des § 124 VAG anzulegen. Soweit das Vermögen dem Sicherungsvermögen zuzurechnen ist, sind zusätzlich die Anlageverordnung und die Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu beachten. In diesen werden unter anderem zulässige Anlageformen und Quoten für eine ausgewogene Mischung der Anlageklassen und -Instrumente sowie die Streuung der Schuldner festgelegt.

Die Grundlage der Ausrichtung der Kapitalanlagen der VBL ist eine Asset Liability Studie. In dieser Analyse der zukünftigen Entwicklung von Kapitalanlagen und Verpflichtungen werden zunächst die langfristigen Renditeerwartungen mit der Risikoeinschätzung für die einzelnen Anlageklassen kombiniert und eine langfristige Zielallokation (strategische Anlagepolitik) ermittelt. Die strategische Anlagepolitik berücksichtigt sowohl das Profil als auch die Laufzeit der Verpflichtungen. Diese bildet gleichzeitig die Basis der taktischen Anlagepolitik. Hierbei wird die nötige Flexibilität über die verschiedenen Anlageklassen gewährleistet, um auf unvorhergesehene Entwicklungen an den Kapitalmärkten reagieren zu können.

Bei der Umsetzung der Anlagepolitik nutzt die VBL die Expertise externer Fondsmanager und Vermögensverwalter. Durch den Einsatz von Investmentfonds profitiert die VBL in mehrerer Hinsicht. Zum einen bieten diese Partner umfangreiche Fachkompetenz (beispielsweise bei der Analyse von Wertpapieren). Zum anderen verfügt die VBL neben dem internen Risikomanagement damit über eine zweite Controllingebene zur Überwachung von Anlagen.

Die VBL hält Aktien nur indirekt über Investmentvermögen. Die Stimmrechte aus den Aktien werden gebündelt durch einen spezialisierten Nachhaltigkeitsdienstleister ausgeübt. Wie unter Punkt 1 dargestellt, verfolgt die VBL dabei das Ziel, dass die dort genannten Grundsätze und Leitlinien eingehalten werden.

Die Grundsätze, nach denen der Vermögensverwalter seine Anlageentscheidungen trifft, ergeben sich aus den jeweiligen Anlagebedingungen und -richtlinien des Investmentvermögens. Diese Vorgaben stellen den Rahmen dar, in welchem sich der Vermögensverwalter bewegen kann. Die Anlageentscheidung obliegt unter Berücksichtigung der dargestellten Vorgaben dem Vermögensverwalter.

Die Leistungen der Vermögensverwalter werden intern maßgeblich anhand von Leistungsangebot und Kostenstruktur bewertet. Der Vermögensverwalter erhält eine Administrations- und Managementvergütung. Es wird keine performanceabhängige Vergütung an Vermögensverwalter im Sinne der Regelung des § 134c Aktiengesetz gezahlt.

Es existieren keine Vereinbarungen zum Portfolioumsatz oder den Portfolioumsatzkosten, weil die Portfolioumsätze je nach Strategie variieren können. Gleichwohl ist es für die VBL möglich Informationen zum Portfolioumsatz bei den Vermögensverwaltern einzuholen und bei der Beurteilung von Vermögensverwaltern zu berücksichtigen.

Die Fondsverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können von der VBL ordentlich gekündigt werden.

Die VBL ist als Pensionskasse verpflichtet, die Grundsätze der Anlagepolitik zu veröffentlichen. Über folgenden Link finden Sie weitere Informationen zur Gesamtportfoliostrategie.

Link: Grundsätze der Anlagepolitik

Stand: 5. Januar 2022