Der Vorstand besteht aus der Vorsitzenden und 16 weiteren Mitgliedern. Die Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder des Vorstandes sind hauptamtlich tätig und führen die laufenden Geschäfte.

Die hauptamtlichen Mitglieder und sechs weitere Mitglieder des Vorstandes werden von der zuständigen Aufsichtsbehörde (Bundesministerium der Finanzen) im Einvernehmen mit den beteiligten Ländern, die übrigen acht Mitglieder vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Gewerkschaften ernannt.
 

 

Bild: Angelika Stein-Homberg
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     Bild: Peter Rötzer
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     Bild: Dr. Michael Leinwand
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Angelika Stein-Homberg      Peter Rötzer      Dr. Michael Leinwand

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Präsidentin

    

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Vorstand A

    

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Vorstand B


 
    
 
    
 

Geschäftsbereiche:

  • Compliancemanagement
  • Interne Revision
  • Personalmanagement
  • Kapitalanlagenrisikocontrolling
  • Risikomanagement
  • Rechnungswesen
  • Vorstandsstab
  • Zentraler Einkauf
  • Zentrale Organisation
  • Zentrales Projektmanagement
    

Geschäftsbereiche:

  • Beteiligungsmanagement I 
  • Beteiligungsmanagement II
  • Informationslogistik
  • Kundenmanagement
  • Leistungsmanagement
  • Rechtsprozesse
    

Geschäftsbereiche:

  • Anlagestrategie Implementierung
  • Anlagestrategie Entwicklung
  • Immobilienmanagement
  • Informationstechnologie