Mit einer einfachen Formel kann jeder seine Versorgungspunkte pro Versicherungsjahr selbst ausrechnen!

Für jeden versicherungspflichtigen Beschäftigten werden auf der Grundlage des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts Versorgungspunkte errechnet.

So errechnen Sie Ihre Betriebsrente selbst:

So können Sie Ihre Versorgungspunkte pro Versicherungsjahr selbst errechnen: Dividieren Sie ein Zwölftel Ihres jährlich von Ihrem Arbeitgeber gemeldeten zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelts durch das Referenzentgelt von 1.000,00 Euro. Multiplizieren Sie dann das Ergebnis mit dem jeweiligen Altersfaktor. Verwenden Sie hierbei folgende Formel:

Bild: Das Beispiel zeigt, die Berechnungsformel der Versorgungspunkte VBLklassik. Das auf die zweite Nachkommastelle gerundete Ergebnis sind Ihre Versorgungspunkte für das jeweilige Jahr.

Addieren Sie die in der Pflichtversicherung erzielten Versorgungspunkte einschließlich der aus der Startgutschrift stammenden Versorgungspunkte sowie Ihre Bonuspunkte.
Versorgungspunkte aus der Startgutschrift
+ Versorgungspunkte aus zusatzversorgungspflichtigem Entgelt
+ ggf. Versorgungspunkte aus sozialen Komponenten
+ ggf. Bonuspunkte
= Summe aller Versorgungspunkte

 

Multiplizieren Sie die Summe aller Versorgungspunkte mit dem Messbetrag von 4,00 Euro. Der Messbetrag dient der Umrechnung von Versorgungspunkten in einen Geldbetrag. Pro Versorgungspunkt erhalten Sie eine monatliche Betriebsrente von 4,00 Euro.

 

Summe aller Versorgungspunkte x 4,00 Euro = monatliche Betriebsrente
 


Das Ergebnis ist Ihre monatliche Betriebsrente.

Berechnungsbeispiel        
Beschäftigter       geb. 14.12.1953
Versicherungsfall: Altersrente für langjährig Versicherte       ab 01.01.2018
Versicherungsverlauf

Jahr
1/12 des
Jahresentgeltes
Referenzentgelt Altersfaktor Versorgungspunkte
Unterstellte
Startgutschrift
      87,70
2002 2.074,20 € 1.000,00 € 1,2 2,49
2003 2.148,50 € 1.000,00 € 1,1 2,36
2004 2.312,80 € 1.000,00 € 1,1 2,54
... ... ... ... ...
2016 4.228,31 € 1.000,00 € 0,8 3,38
Summe       136,29

 

Berechnung der monatlichen Betriebsrente:

Summe Versorgungspunkte bei Eintritt des Versicherungsfalles 136,29 VP
Formel: 136,29 VP X Messbetrag 4 € = 545,16 €
Abzüglich Verminderung der Betriebsrente wegen vorzeitiger Inanspruchnahme um 5,70 % 31,07 €
Zustehende Betriebsrente 514,09 €*

 

*nach § 35 der VBL-Satzung mindert sich die Betriebsrente für jeden Monat, für den der Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI herabgesetzt ist, um 0,3 Prozent, höchstens jedoch um insgesamt 10,8 Prozent.

Zusatzinformationen

Das Referenzentgelt ist eine von den Tarifvertragsparteien festgelegte versicherungsmathematische Rechengröße zur Berechnung der Versorgungspunkte. Es beträgt 1.000,00 Euro.

Der Altersfaktor (siehe VBL-Satzung § 36 Abs. 3) ist eine Rechengröße, die in Bezug auf die zugesagte Versorgungsleistung die Zinseffekte der dem Punktemodell zugrunde liegenden (fiktiven) Beitragsentrichtung beinhaltet. Je jünger der Beschäftigte ist, desto höher werden die Versorgungspunkte bewertet, weil der Verzinsungszeitraum länger ist. Der Altersfaktor berücksichtigt eine jährliche Verzinsung von 3,25 Prozent während der Anwartschaftsphase und von 5,25 Prozent während des Rentenbezuges. Er richtet sich nach der folgenden Tabelle, wobei als Alter die Differenz zwischen dem jeweiligen Kalenderjahr und dem Geburtsjahr gilt.

 


Tabelle der Altersfaktoren

Alter Faktor Alter Faktor
17 3,1 41 1,5
18 3,0 42 1,4
19 2,9 43 1,4
20 2,8 44 1,3
21 2,7 45 1,3
22 2,6 46 1,3
23 2,5 47 1,2
24 2,4 48 1,2
25 2,4 49 1,2
26 2,3 50 1,1
27 2,2 51 1,1
28 2,2 52 1,1
29 2.1 53 1,0
30 2,0 54 1,0
31 2,0 55 1,0
32 1,9 56 1,0
33 1,9 57 0,9
34 1,8 58 0,9
35 1,7 59 0,9
36 1,7 60 0,9
37 1,6 61 0,9
38 1,6 62 0,8
39 1,6 63 0,8
40 1,5 ab 64 0,8