Wie erhalte ich Leistungen von der Versorgungs-Anstalt des Bundes und der Länder?
Alle Leistungen der Versorgungs-Anstalt des Bundes und der Länder müssen Sie beantragen.
Das bedeutet: Sie müssen der Versorgungs-Anstalt des Bundes und der Länder sagen, dass Sie eine bestimmte Leistung haben wollen.
Man sagt auch: Einen Antrag stellen.
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Den Antrag können Sie schriftlich per Post oder online über das VBL Kunden-Portal stellen. Das Portal heißt MeineVBL.
Das Portal ist in schwerer Sprache.
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Die Anträge auf Betriebsrente sind in schwerer Sprache.
Für den Antrag auf Betriebsrente gibt es bestimmte Antrags-Formulare.
Die Formulare finden Sie hier: Antrags-Formulare
Diese Antrags-Formulare müssen ausgefüllt werden.
Das müssen Sie aber nicht alleine machen.
Dabei können Ihnen Menschen helfen. Zum Beispiel von Sozial-Verbänden oder Organisationen. Die sind zum Beispiel VdK, Gewerkschaften oder Betreuungs-Vereine.
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Wer kann die Leistung beantragen? | |
Die ausgefüllten Antrags-Formulare müssen Sie unterschreiben.
Oder Ihr gesetzlicher Vertreter oder Ihre gesetzliche Vertreterin.
Einen gesetzlichen Vertreter haben Menschen, die zum Beispiel keine Verträge unterschreiben dürfen.
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Eine Person mit einer Vollmacht von Ihnen darf die Antrags-Formulare auch unterschreiben.
Eine Vollmacht ist ein Brief von Ihnen.
Darin steht, dass eine bestimmte Person für Sie unterschreiben darf.
Und dass diese Person Sachen für Sie entscheiden darf.
Diese Person nennt man Bevollmächtigter.
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Ihr rechtlicher Betreuer darf die Antrags-Formulare auch unterschreiben.
Menschen können eine rechtliche Betreuung bekommen, wenn sie Hilfe brauchen.
Wenn sie über 18 Jahre alt sind und wichtige Sachen nicht mehr selbst entscheiden können.
Es geht um die gerichtliche Erlaubnis, die der Betreuer bekommt.
Damit darf der Betreuer bestimmte Sachen für eine andere Person regeln. | |