Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.
VBLwiki Eintrag
Vertragsabschluss freiwillige Versicherung
Für die VBLextra fallen keine Abschluss- und Provisionskosten an.
In 3 Schritten zum Vertrag:
Das Angebot ist ein wichtiger Bestandteil des späteren Versicherungsvertrags und enthält einen Antragsvordruck. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind wir verpflichtet, unseren Kunden vor Vertragsabschluss ein unverbindliches Angebot mit Erläuterungen und Versicherungsbedingungen zur Verfügung zu stellen.
Ein Angebot zur freiwilligen Versicherung können Sie, sofern Sie Kunde der VBL sind, nach Anmeldung in unserem Kundenportal Meine VBL unverbindlich anfordern und auf Wunsch den Antrag online stellen.
Wenn Sie keinen Zugang in Meine VBL wünschen, erstellt Ihnen unser Kundenservice gerne ein persönliches Angebot zur freiwilligen Versicherung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0721 93 98 93 5.
Die VBL bietet persönliche Beratungsgespräche in den Räumen der BBBank an. So erhalten Sie auch außerhalb des Stammsitzes in Karlsruhe ein Angebot und können Ihre Fragen im Gespräch mit unseren Kundenberaterinnen und -beratern klären.
Der Antrag, als Ihre Willenserklärung für das Zustandekommen des Vertrags, wird grundsätzlich (auch online über Meine VBL) über den Arbeitgeber eingesandt, weil auch der Arbeitgeber den Antrag unterschreiben muss – erst dann wird der Antrag vom Arbeitgeber an die VBL weitergeleitet.
Sobald der Antrag verarbeitet ist, erhalten Sie einen Versicherungsschein mit Zweitschrift. Die Zweitschrift soll dem Arbeitgeber vorgelegt werden, als Nachweis über das Zustandekommen des Vertrags und gleichzeitige Zahlungsaufforderung: mit Eingang der Zweitschrift beim Arbeitgeber können die Einzahlungen aus Ihrem Gehalt erfolgen.
Wenn Sie eine Gehaltsumwandlung vereinbart haben, erhält der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer den Versicherungsschein und sendet Ihnen die Zweitschrift zu, als Nachweis, dass der Vertrag zustande gekommen ist.
Der Arbeitgeber ist im Leistungsfall für die Beiträge, die er für Sie auf das Konto der freiwilligen Versicherung überweist, in der Haftung für die daraus resultierende Garantieleistung.