Allgemeine Versicherungsbedingungen der VBLextra (AVBextra)
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVBextra 04 gelten für alle Verträge mit Versicherungsbeginn ab dem 1. Juni 2016.
Die AVBextra 04 sind mit einem Rechnungszins in Höhe von 0,25 Prozent kalkuliert. Diese vorsichtige Tarifkalkulation war vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen am Kapitalmarkt erforderlich. Auch die VBL kann sich den Auswirkungen der anhaltenden Niedrigzinsphase nicht entziehen. Insbesondere die kapitalgedeckten Abrechnungsverbände der VBL stehen dadurch vor großen Herausforderungen. Der Abrechnungsverband freiwillige Versicherung der VBL ist vollständig kapitalgedeckt.
Die AVBextra 04 wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Schreiben vom 31. Mai 2016 genehmigt.
Die AVBextra 04 sind maßgebend für Versicherungsverträge
- mit/ohne staatlicher Riester-Förderung oder im Wege der Entgeltumwandlung,
- für befristet wissenschaftlich Beschäftigte nach § 28 Abs. 1 VBLS,
- für Beiträge wegen höherer Entgelte nach § 82 Abs. 1 VBLS,
- zu sonstigen erhöhten Versorgungszusagen der Arbeitgeber.
Beschreibung | Format | Größe |
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Versicherungsbedingungen - AVBextra 01 Gültig für Verträge mit Versicherungsbeginn zwischen dem 01.01.2002 und dem 31.12.2003 | 170 KB | |
Versicherungsbedingungen - AVBextra 02 Gültig für Verträge mit Versicherungsbeginn zwischen dem 01.01.2004 und dem 31.12.2011 | 174 KB | |
Versicherungsbedingungen - AVBextra 03 Gültig für Verträge mit Versicherungsbeginn zwischen dem 01.01.2012 und dem 31.05.2016 | 160 KB | |
Versicherungsbedingungen - AVBextra 04 Gültig für Verträge mit Versicherungsbeginn zwischen dem 01.06.2016 und dem 30.09.2016 | 160 KB | |
Versicherungsbedingungen - AVBextra 04 Gültig für Verträge mit Versicherungsbeginn ab dem 01.10.2016 | 160 KB |
Obige Informationen sind im PDF-Format.
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Sofern gesetzliche Vorgaben oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen es erfordern, sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur freiwilligen Versicherung an die neuen Anforderungen anzugleichen.