Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Bescheinigung nach § 92 EStG

Die Bescheinigung nach § 92 EStG ist jährlich von der VBL nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erteilen.


Sie enthält im Wesentlichen Angaben über

  • die Höhe der im abgelaufenen Beitragsjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge
  • die Summe der bis zum Ende des abgelaufenen Beitragsjahres dem Versicherungskonto gutgeschriebenen Altersvorsorgezulagen
  • die Summe der bis zum Ende des abgelaufenen Beitragsjahres geleisteten Altersvorsorgebeiträge
  • den Stand des Altersvorsorgevermögens