Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte. Das sieht eine Verordnung der Bundesregierung vor, die am 4. Dezember 2024 den Bundestag passierte. Die kurzfristige Anhebung wurde angesichts der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen und der Finanzlage der Pflegeversicherung notwendig.
Die Anhebung gilt auch für die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung aus Betriebsrenten. Die VBL wird die Beitragssatzanhebung bereits bei der Januarrente 2025 berücksichtigen. Die Rentenberechtigten erhalten hierüber keine gesonderte schriftliche Mitteilung. Das schont die Umwelt und spart im Interesse aller Druck- und Versandkosten. Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen informieren in der Regel ihre Mitglieder über eine Beitragssatzanhebung.
Ab 1. Januar 2025 zahlen kinderlose Versicherte damit 4,2 Prozent als Pflegeversicherungsbeitrag, Versicherte mit Kindern höchstens 3,6 Prozent.
Download: Broschüre Kranken- und Pflegeversicherung, PDF, 5,5 MB