Wichtige Information für Versicherte, die die Riester-Förderung in Anspruch nehmen.

Die VBL wird mit dem Versand der Unterlagen zur Riester-Förderung für das Kalenderjahr 2018 Ende Februar beginnen. Für Versicherte, die in unserem Kundenportal „MeineVBL“ angemeldet sind, werden wir die Unterlagen im Portal bereitstellen.

Bisher haben wir diesen Unterlagen eine Bescheinigung über die Altersvorsorgebeiträge nach § 10a Einkommensteuergesetz (EStG) für die Beantragung des Sonderausgabenabzugs in Papier bzw. zum Ausdruck im Portal beigefügt. Wir haben nunmehr davon abgesehen, diese Bescheinigung weiterhin zur Verfügung zu stellen.

 

Hintergrund:

Bereits seit dem Veranlagungsjahr 2010 war es nicht mehr erforderlich einen Nachweis der förderfähigen Beiträge nach § 10a EStG in Papierform vorzulegen, da die steuerrechtlichen Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Diese Bescheinigung wird also von den Finanzämtern in Papierform in der Regel nicht mehr benötigt. Die elektronische Übermittlung der Daten an das Finanzamt reicht aus. Voraussetzung ist, dass uns die Versicherten im Rahmen des Antrags zum Dauerzulageverfahren ihre Zustimmung zur elektronischen Übermittlung erteilt haben.

Wenn Sie uns bereits zur Datenübermittlung ans Finanzamt ermächtigt haben, übermitteln wir die steuerrechtlichen Daten an Ihr zuständiges Finanzamt.

Sollten Sie der Übermittlung noch nicht zugestimmt haben und Sie wollen den Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 5 EStG in Anspruch nehmen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Wie erkennen Sie, ob Sie der Datenübermittlung bereits zugestimmt haben?

Wenn der Zulagenantrag auf der ersten Seite oben rechts den Hinweis „Datennachweis zum Dauerzulageverfahren“ hat, erfolgt die elektronische Übermittlung an das Finanzamt und Sie müssen nichts weiter veranlassen.

Die Höhe der von Ihnen geleisteten Einzahlungen für das Kalenderjahr 2018 können Sie der Bescheinigung nach § 92 EStG entnehmen. Diese Bescheinigung ist in den Unterlagen enthalten.