Mit der 23. Satzungsänderung wurde die tarifvertraglich vereinbarte Neuregelung zur Berechnung der rentenfernen Startgutschriften umgesetzt. Über die Startgutschriften wurde die Höhe der Anwartschaften festgestellt, die bis zum 31. Dezember 2001 im Gesamtversorgungssystem erworben und in das seit 2002 maßgebende Versorgungspunktemodell überführt wurden.
Durch die Neuregelung wird der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer verfassungskonformen Neuregelung der Startgutschriften Rechnung getragen.
Wann wird die Neuregelung umgesetzt?
Für die Umsetzung der Neuregelung haben wir erhebliche programmtechnische Änderungen vornehmen müssen. Sie stehen jetzt unmittelbar vor dem Abschluss. Insgesamt müssen ca. 1,7 Millionen rentenferne und beitragsfreie Startgutschriften – soweit sie nach § 18 Abs. 2 Betriebsrentengesetz berechnet worden sind – überprüft werden.
Alle betroffenen rentenfernen und beitragsfreien Startgutschriften werden von uns überprüft. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck daran, dass Sie Ihre neuen Startgutschriften zeitnah erhalten.
Den allergrößten Teil der Neuberechnung werden wir im Zeitraum von August bis Ende September 2018 erledigen können. Wegen der Vielzahl der Fälle werden wir die Neuberechnung und den Versand der neuen Startgutschriften in mehreren Schritten durchführen. Ab August werden wir mit der Überprüfung der rentenfernen Startgutschriften für Versicherte beginnen. Kurz danach erfolgt die Neuberechnung der Startgutschriften für Rentenberechtigte und beitragsfrei Versicherte. Alle, die eine Erhöhung ihrer Startgutschrift erhalten oder die die bisherige Startgutschrift beanstandet oder ein Rechtsmittel eingelegt haben, werden von uns über das Ergebnis der Neuberechnung gesondert informiert. Im Versicherungsnachweis werden wir die aktuelle Höhe der Anwartschaft ausweisen.
In besonderen Fallkonstellationen müssen die Berechnungen von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern intensiver überprüft werden. Wegen des damit verbundenen Aufwands kann das etwas länger dauern. Wenn Sie also nicht gleich im August über Ihre höhere Startgutschrift informiert werden, bitten wir um etwas Geduld.
Wann wird bereits Rentenberechtigten eine mögliche Erhöhung ausgezahlt?
Rentenberechtigte, die eine Erhöhung erhalten, werden zunächst über die neue Höhe der Startgutschrift informiert. Anschließend wird gesondert die Betriebsrente neu berechnet und die Erhöhung ab Rentenbeginn ausgezahlt. Die Neuberechnung der Betriebsrenten startet ab September 2018. Wegen der Anzahl der Fälle wird sich die Neuberechnung der Renten ebenfalls über einen längeren Zeitraum erstrecken.