Die VBL führt in der freiwilligen Versicherung ab dem 1. Juni 2016 für Neuverträge einen neuen Tarif VBLextra 04 ein. Der neue Tarif ist mit einem vorsichtigeren Rechnungszins kalkuliert. Dies ist vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen am Kapitalmarkt erforderlich. Auch die VBL kann sich den Auswirkungen der anhaltenden Niedrigzinsphase nicht entziehen. Insbesondere die kapitalgedeckten Abrechnungsverbände der VBL stehen dadurch vor großen Herausforderungen. Der Abrechnungsverband freiwillige Versicherung der VBL ist vollständig kapitalgedeckt.
Der Verwaltungsrat der VBL hat daher die AVBextra 04 beschlossen, die mit einem Rechnungszins von 0,25 Prozent kalkuliert sind.
Die neuen AVBextra 04 wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Schreiben vom 31. Mai 2016 genehmigt. Die neuen Versicherungsbedingungen können Sie hier einsehen.
Download: Versicherungsbedingungen - VBLextra (AVB04), PDF, 160 KB
Ab wann ist der neue Tarif VBLextra 04 maßgebend?
Der neue Tarif tritt am 1. Juni 2016 in Kraft. Er gilt für Vertragsabschlüsse ab diesem Zeitpunkt. Die AVBextra 04 sind damit maßgebend für Versicherungsverträge
- mit/ohne staatlicher Riester-Förderung oder im Wege der Entgeltumwandlung,
- für befristet wissenschaftlich Beschäftigte nach § 28 Abs. 1 VBLS,
- für Beiträge wegen höherer Entgelte nach § 82 Abs. 1 VBLS,
- zu sonstigen erhöhten Versorgungszusagen der Arbeitgeber.
Der Angebotsrechner für die Erstellung neuer Angebote auf der Grundlage der AVBextra 04 steht Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung.
Was ist mit bereits bestehenden Verträgen?
Die Einführung des neuen Tarifs VBLextra 04 hat keine Auswirkungen auf bereits bestehende Verträge der VBLextra.