Versand erfolgt im Februar 2024.
Rund 1,6 Millionen Rentenberechtigte der VBL erhalten ab Februar 2024 ihre Leistungsmitteilung für die Einkommensteuererklärung.
In der Leistungsmitteilung teilen wir die Höhe der im letzten Kalenderjahr gezahlten VBL-Rentenleistungen mit.
Die VBL ist zur Übersendung dieser steuerlich relevanten Mitteilung gesetzlich verpflichtet (§ 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz). Parallel dazu haben wir der Zentralen Stelle für Altersvermögen (ZfA) die im Kalenderjahr 2023 bezogenen Rentenleistungen bis Ende Februar mitzuteilen. Von dort aus werden die Daten an die Finanzbehörden weitergeleitet.
Der Versand der Leistungsmitteilung an die Rentenberechtigten wird im Februar 2024 durchgeführt. Ihre Leistungsmitteilung für das Kalenderjahr 2023 wird Ihnen daher bis Anfang März 2024 vorliegen. Sofern Sie im Kundenportal Meine VBL registriert sind, stellen wir Ihnen die Leistungsmitteilung dort elektronisch zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu Ihrer Leistungsmitteilung? Was wird im Detail bescheinigt? Müssen Sie Daten in Ihre Einkommensteuererklärung übertragen? Wie wird die Rente der VBL besteuert?
Antworten hierzu und zu weiteren Fragen haben wir für Sie bereitgestellt.
Link: VBLwiki - Leistungsmitteilung für die Einkommensteuererklärung (§ 22 Nr. 5 Satz 7 EStG)