Versand von Leistungsmitteilungen für das Kalenderjahr 2016.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung haben die Rentnerinnen und Rentner ihrem Finanzamt Angaben über steuerpflichtige Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung mitzuteilen. Hierzu erhalten die Rentenberechtigten von der VBL jährlich eine Leistungsmitteilung, welche alle relevanten Informationen für das Finanzamt enthält.
Über die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Leistungsmitteilung haben wir bereits im Dezember 2016 ausführlich informiert: Fragen und Antworten zur Leistungsmitteilung für die Einkommensteuererklärung (§ 22 Nr. 5 Satz 7 EStG)
Die VBL beginnt nun wie angekündigt ab 27. Februar 2017 mit dem Versand der Leistungsmitteilungen an die Rentnerinnen und Rentner. Bescheinigt werden hierin die Leistungen der VBL im Kalenderjahr 2016, welche der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG unterliegen.
Postzustellung erstreckt sich bis Mitte März 2017
Da rund 1,3 Millionen Mitteilungen an die Leistungsbezieher zu erstellen sind, wird sich der Versand der Leistungsmitteilungen von Ende Februar 2017 bis Mitte März 2017 erstrecken. Aus technischen Gründen sind alle Leistungsmitteilungen einheitlich auf den 12. Februar 2017 datiert.
Elektronische Zustellung in Meine VBL bis zum 2. März 2017
Alle Rentenberechtigten, die bereits einen Zugang zu unserem Kundenportal Meine VBL haben, erhalten ihre Leistungsmitteilung bereits bis zum 2. März 2017 zum Download bereit gestellt.
Sie möchten zukünftig ebenfalls Ihre Leistungsmitteilung elektronisch erhalten und haben noch keinen Zugang zu Meine VBL?
Eine Registrierung ist ganz einfach unter www.meinevbl.de möglich. Sie benötigen nur Ihre VBL-Versicherungsnummer und Ihre E-Mail-Adresse. Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten in wenigen Tagen per Post. Auf diese Weise können Sie dann die nächste Leistungsmitteilung bereits elektronisch erhalten. Mit einem Zugang zu unserem Kundenportal stehen Ihnen zudem viele weitere exklusive Online-Services zur Verfügung.
Wichtig: Leistungsmitteilung enthält auch Hinweise zur bevorstehenden Rentenanpassung 2017
Die Betriebsrente VBLklassik wird jedes Jahr zum 1. Juli um ein Prozent erhöht. Grundsätzlich versendet die VBL auch aus Kostengründen hierzu keine gesonderte Anpassungsmitteilung per Post an die Leistungsberechtigten. Über die Höhe der Rentenanpassung sowie die Höhe der Beiträge an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird stattdessen ab 1. Juli 2017 im Verwendungszweck des Bankkontoauszugs informiert. Rentnerinnen und Rentnern, welche zusätzlich weiterhin eine schriftliche Anpassungsmitteilung benötigen, empfehlen wir, sich zeitnah im Kundenportal Meine VBL zu registrieren (siehe oben). Sodann erhalten Sie jeweils die vollständige Anpassungsmitteilung zum Download.
Über alle Details zur Rentenanpassung 2017 informiert die VBL ihre Rentnerinnen und Rentner mit einer Anlage, welche zusätzlich der Leistungsmitteilung 2016 beigefügt ist.
Insbesondere wird dort auch über Fristen informiert, bis wann sich die Kunden im Portal registrieren sollten oder sofern sie weiterhin eine schriftliche Anpassungsmitteilung per Post erhalten möchten.