Die VBL ist die zuverlässige Partnerin für die betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst. Seit mehr als 90 Jahren stehen wir mit unserer Erfahrung an der Seite unserer beteiligten Arbeitgeber und ihrer Beschäftigten.
Eine stabile Finanzierung ist dabei wichtig für die VBL und unsere Kundinnen und Kunden. Das gilt gerade auch für unseren größten Abrechnungsverband, den Abrechnungsverband West, der im Umlageverfahren finanziert wird. Die für die Umlagefinanzierung wichtigen Kennzahlen haben sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Die VBL kann deshalb die Aufwendungen für die Zusatzversorgung im kommenden ab 1. Januar 2023 beginnenden neuen Deckungsabschnitt absenken. Hierüber hat die VBL bereits am 29. August 2022 informiert.
Gleichzeitig hat die VBL auch die Weichen für eine langfristig stabile Finanzierung gestellt. Beides hat der Verwaltungsrat Ende Mai 2022 beschlossen.
Neuer Umlagesatz gilt ab nächstem Jahr.
Ab 1. Januar 2023 vermindert sich der Umlagesatz von 7,86 Prozent auf 6,9 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Inklusive des zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrages von 0,4 Prozent sind zukünftig 7,3 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts an die VBL zu entrichten. Durch die Absenkung des Umlagesatzes verringert sich der Arbeitgeberanteil an der Umlage auf 5,49 Prozent. Ein Sanierungsgeld erheben wir nicht mehr. Die Anwartschaften und Leistungsansprüche der Versicherten ändern sich durch diese Maßnahmen nicht.
Längerer Deckungsabschnitt stabilisiert Umlagesatz.
Mehr Stabilität bringt auch eine Änderung bei der Festlegung des Finanzierungsbedarfs. Im Abrechnungsverband West wird der Finanzierungsbedarf ab 1. Januar 2023 nicht mehr auf der Grundlage von fünfjährigen, sondern von zehnjährigen Deckungsabschnitten festgelegt. So werden sprunghafte Veränderungen des Umlagesatzes zukünftig vermieden. Das schafft auch mehr Planungssicherheit für die Arbeitgeber.
Die letzten Jahre haben noch einmal gezeigt, wie schnell sich scheinbar sichere Rahmenbedingungen ändern können. Deswegen wird nach jeweils fünf Jahren der Finanzierungsbedarf überprüft und für einen neuen zehnjährigen Deckungsabschnitt festgelegt (gleitender Deckungsabschnitt). Das bietet die Möglichkeit, rechtzeitig zu reagieren, falls sich Berechnungsannahmen anders entwickeln sollten als prognostiziert. Die Erhöhung der Schwankungsreserve von 6 auf 12 Monate trägt zusätzlich zu mehr Sicherheit bei.
Die Rechengrößen für den Abrechnungsverband West mit dem ab 1. Januar 2023 maßgebenden Umlagesatz finden Sie hier.
Hinweis für den Abrechnungsverband Ost: Dort ergeben sich ab 1. Januar 2023 keine Änderungen bei Umlagen und Beiträgen zur VBLklassik. Die sonstigen Änderungen bei den Rechengrößen 2023 entnehmen Sie bitte der aktuellen Aufstellung hier.