Erhöhung Pflegeversicherungsbeiträge.

Ab 01. Januar 2017 beträgt der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung 2,55 Prozent. Für kinderlose Versicherte, die einen Zuschlag leisten müssen, beträgt er 2,80 Prozent.
 
Wer in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert ist und kein Kind hat oder hatte, muss einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Prozent zur Pflegeversicherung zahlen. Dieser Beitragszuschlag wird frühestens ab Vollendung des 23. Lebensjahres erhoben. Von der Zuschlagspflicht ausgenommen ist, wer vor 1940 geboren ist. Sofern Sie uns Ihre Elterneigenschaft nachweisen, entfällt der Zuschlag von 0,25 Prozent.

 

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