Erhöhung des Umlagesatzes im Abrechnungsverband Ost/Umlage.

Justicia

Der Verwaltungsrat der VBL hat am 20. Mai 2021 die 29. Änderung der Satzung beschlossen.

Die 29. Satzungsänderung wurde vom Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 28. Mai 2021 genehmigt.

Sie bedarf noch der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.


Mit der Satzungsänderung hat der Verwaltungsrat auf der Grundlage eines neuen Finanzierungsgutachtens die Höhe des Umlagesatzes für den ab 1. Januar 2022 im Abrechnungsverband Ost/Umlage beginnenden fünfjährigen Deckungsabschnitt festgelegt. Auf dieser Grundlage ergibt sich ein leichter Anstieg des Umlagesatzes auf 1,06 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.

Die Umlage von 1,06 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts wird vom Arbeitgeber allein getragen.

Zusammen mit dem Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren im Abrechnungsverband Ost/Beitrag belaufen sich die insgesamt zu entrichtenden Aufwendungen zur Pflichtversicherung im Abrechnungsverband Ost ab 1. Januar 2022 somit auf (jeweils in Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts):

  • Umlage des Arbeitgebers
1,06 Prozent
  • Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren
6,25 Prozent
  • davon Arbeitgeberanteil
2,00 Prozent
  • davon Arbeitnehmeranteil 
4,25 Prozent


Für Pflichtversicherte, deren zusatzversorgungspflichtiges Entgelt sich nach Tarifvertragsregelungen für das Tarifgebiet West bemisst und für die der Umlagesatz des Abrechnungsverbandes West auch nach einem Wechsel auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet bei demselben Arbeitgeber gilt (§ 64 Absatz 2 Satz 4 VBLS), bleiben die Aufwendungen unverändert.

Download: 29. Satzungsänderung, PDF, 64 KB