Zwischen der VBL und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) werden Daten für die Berechnung der Betriebsrenten ausgetauscht. Damit wird vieles einfacher.
Sie haben dazu Fragen? Wir informieren Sie.
Seit August 2022 können Versicherte der VBL, der betrieblichen Altersversorgung des öffentlichen Dienstes, schnell und kostensparend ihren Antrag auf Betriebsrente stellen. Denn bei ihrem Antrag müssen sie nicht mehr den Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung vorlegen. Die Daten werden einfach von der VBL bei der Deutschen Rentenversicherung abgerufen.
Neben dem Vorteil für die Versicherten ermöglicht diese neue Kommunikationsverbindung zwischen der VBL und der DRV eine Beschleunigung der internen Vorgänge sowie ein nachhaltigeres, ressourcenschonendes Arbeiten.
Der Antrag auf Betriebsrente sollte frühestens drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden. Da wir die Rentendaten der Deutschen Rentenversicherung benötigen, ist die Berechnung der Betriebsrente frühestens möglich, wenn die Rente der Deutschen Rentenversicherung festgesetzt wurde.
Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag nur noch die aktuellen Rentenantragsformulare der VBL. Das macht es für Sie und uns einfacher. Diese stehen zum Download bereit. Arbeitgeber können die Antragsformulare auch auf den bekannten Wegen anfordern.
Noch angenehmer und digitaler ist es natürlich über unser Kundenportal Meine VBL. Hier können Versicherte den Antrag komplett online stellen.
Die Übermittlung Ihrer Daten erfolgt durch eine gesicherte und verschlüsselte Verbindung. Alles rund um das Thema Datenaustausch mit der DRV und allgemeine Informationen zum Datenschutz bei der VBL finden Sie auf der Seite www.vbl.de/datenschutz im Abschnitt „Datenschutz Elektronischer Austausch mit der DRV".
Wird die gesetzliche Rente neu berechnet oder in eine Altersrente umgewandelt, muss auch die Betriebsrente überprüft werden.
Hier einige Beispiele, wann die Betriebsrente überprüft werden muss:
- Umwandlung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Umwandlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Umwandlung in eine Altersrente
- Überprüfung des Hinzuverdienstes bei Renten wegen Erwerbsminderung
- Umwandlung einer Altersrente als Vollrente in eine Altersrente als Teilrente
- Umwandlung einer kleinen Witwen-/Witwerrente in eine große Witwen-/Witwerrente
- Anrechnung von Einkommen bei Hinterbliebenenrenten
Sie müssen wegen der Anmeldung zum Datenaustausch nichts tun. Die gesetzliche Rentenversicherung meldet uns künftig alle Daten, die wir für eine Neuberechnung der Betriebsrente benötigen. Früher mussten Sie in diesen Fällen eine Kopie Ihres Rentenbescheides der Deutschen Rentenversicherung an die VBL senden. Beispiele einer solchen relevanten Neuberechnung können Sie dem vorherigen Abschnitt entnehmen.
Nicht alle Informationen erhalten wir von der DRV. Weiterhin anzeigen müssen Sie uns zum Beispiel:
- Krankenkassenwechsel
- Ende Krankenversicherungspflicht wegen Verzug ins Ausland
- Änderung der Anschrift
- Änderung der Bankverbindung
Alle Informationspflichten finden Sie in den mit der Rentenmitteilung mitgeteilten Anzeigepflichten. Die Änderung der Anschrift und der Bankverbindung können Sie am schnellsten und bequemsten über den Postrentenservice veranlassen.
Der Datenaustausch ist gesetzlich und tarifvertraglich verankert. Deswegen sind wir verpflichtet, die erforderlichen Daten bei der DRV im Rahmen des Datenaustauschs anzufordern. Das ist auch für Sie von Vorteil. Die für eine Überprüfung der Betriebsrente erforderlichen Daten werden schnell und direkt an uns übermittelt. Sie müssen die Unterlagen der Deutsche Rentenversicherung nicht mehr an uns senden.
Reine Anpassungsmitteilungen (Rentensteigerung zum ersten Juli eines Jahres) der gesetzlichen Rentenversicherung werden bei Renten wegen Erwerbsminderung und Altersrenten nicht benötigt, da diese keinen Einfluss auf die Höhe der Betriebsrente haben.
Rentenmitteilungen, die auf Änderungsmeldungen der Krankenkassen beruhen, benötigen wir nicht, da uns die Krankenkassen diese Meldungen direkt zukommen lassen.
Hier einige Beispiele, welche Änderungen vor der Anmeldung zum Datenaustausch einzusenden waren:
- Umwandlung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Umwandlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Umwandlung in eine Altersrente
- Überprüfung des Hinzuverdienstes bei Renten wegen Erwerbsminderung
- Umwandlung einer Altersrente als Vollrente in eine Altersrente als Teilrente
- Umwandlung einer kleinen Witwen-/Witwerrente in eine große Witwen-/Witwerrente
- Anrechnung von Einkommen bei Hinterbliebenenrenten
Nein. Die Betriebsrente wird zusätzlich zur gesetzlichen Rente gezahlt und unabhängig von dieser zum 1. Juli eines jeden Jahres um 1,0 v. H. erhöht. Das ändert sich auch durch den Datenaustausch nicht.
Der Datenaustausch gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von uns das Informationsschreiben erhalten haben.
Die Anmeldung zum Datenaustausch erfolgt nach und nach. Der Datenaustausch gilt für Sie, sobald Sie von uns das Informationsschreiben erhalten.
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Deshalb informieren wir Sie auf der Rückseite unseres Informationsschreibens über alle wichtigen Fragen zum Datenschutz und welche Daten betroffen sind. Das ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Übermittlung der Daten erfolgt durch eine gesicherte und verschlüsselte Verbindung. Nur die für eine Überprüfung der Betriebsrente erforderlichen Daten werden übermittelt.
Alles rund um das Thema Datenaustausch mit der DRV und allgemeine Informationen zum Datenschutz bei der VBL finden Sie auf der Seite www.vbl.de/datenschutz im Abschnitt „Datenschutz Elektronischer Austausch mit der DRV".