Die Zusatzversorgung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wurde im Jahr 2002 grundlegend reformiert und auf ein Versorgungspunktemodell umgestellt. Für Versicherte, die bereits vor 2002 bei der VBL pflichtversichert waren, wurden die bis zum 31. Dezember 2001 erreichten Anwartschaften berechnet und in das neue Versorgungspunktemodell überführt.
Diese Berechnung wird Startgutschrift genannt. Zusammen mit den Versorgungspunkten aus Versicherungszeiten ab 2002 bildet sie die Basis für die spätere VBL-Betriebsrente.