AKTUALISIERUNG ZUR PRESSEMITTEILUNG VOM 17. JULI 2025: Berufungsanträge zu Gerichtsurteil über Informationspflichten der VBL gestellt.

Karlsruhe, 14. Oktober 2025. Ergänzend zu unserer Pressemitteilung vom 17. Juli 2025 „Gerichtsurteil zu Informationspflichten der VBL lässt Fragen offen“ teilen wir mit, dass die VBL wie auch die Klägerseite Antrag auf Zulassung zur Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt haben. Bisher liegt uns noch keine Entscheidung darüber vor, ob der Verwaltungsgerichtshof die Anträge zulässt und dann das Berufungsverfahren durchgeführt wird. 

Am 17. Juli 2025 hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe geurteilt, dass die VBL unter bestimmten Voraussetzungen über einzelne Bestände des Kapitalanlageportfolios auskunftspflichtig sei. Das Urteil lässt, auch nach intensiver Prüfung der Urteilsgründe, noch Fragen offen. Es ist wegen der eingelegten Rechtmittel noch nicht rechtskräftig. 

Bisher erfüllt die VBL alle Vorgaben, die der Gesetzgeber für Pensionskassen und vergleichbare Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland vorsieht. 

Über die VBL.

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist bundesweit mit rund 5,3 Millionen Versicherten, 5.400 Arbeitgebern und rund 5,8 Milliarden Euro Leistungszahlungen an 1,5 Millionen Rentenberechtigte jährlich die größte Zusatzversorgungseinrichtung für betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst. Die VBL verwaltet zu diesem Zweck Kapitalanlagen mit einem Marktwert von rund 65 Milliarden Euro. Beteiligt an der VBL sind unter anderem Bund, Länder, kommunale Arbeitgeber und Träger der Sozialversicherung. Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Geschäftsbericht 2023

Pressekontakt.

VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Percy Bischoff, Pressesprecher
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