3 Fragen – 3 Antworten. Wartezeit in der VBLklassik.

Um eine Rentenleistung aus der Pflichtversicherung bei der VBL zu erhalten, muss die Wartezeit erfüllt sein.

Nach wie vielen Monaten ist dies der Fall? Und was trägt zur Erfüllung der Wartezeit bei? Antworten und Besonderheiten zur Wartezeit finden Sie hier.

Haben Sie spezielle Fragen, die im VBLnewsletter erscheinen sollen? Senden Sie uns Ihr Anliegen an kundenberatung@vbl.de mit dem Betreff „3 Fragen – 3 Antworten“. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.

Haben Sie persönliche Fragen zu Ihrer individuellen Situation?
Vereinbaren Sie unter www.vbl.de/meinevbl eine Beratung. Unsere Fachleute antworten gerne.

Betriebsrenten aus der VBLklassik werden nach der Satzung der VBL erst nach Erfüllung der Wartezeit von 60 Kalendermonaten gewährt. Hierzu gibt es einige Besonderheiten zu beachten.

 

Jeder Kalendermonat, für den Sie von Ihrem Arbeitgeber für mindestens einen Tag Aufwendungen zur Pflichtversicherung erhalten, trägt zur Erfüllung der Wartezeit bei. Dabei können Monate aus unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen oder bei verschiedenen Arbeitgebern zusammengezählt werden. Die Wartezeit ist erfüllt, wenn auf diese Weise bis zum Rentenbeginn mindestens 60 Kalendermonate belegt sind.

Wichtig. Sofern der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall in dem versicherten Beschäftigungsverhältnis eingetreten ist, gilt die Wartezeit sofort als erfüllt.

Auch in Ihrem Fall gibt es eine Möglichkeit, bei der Sie später eine Rente von uns erhalten können.

Nach den Vorgaben der VBL-Satzung kann die Wartezeit auch nach den Regelungen des Betriebsrentengesetzes erfüllt sein. Dort wurde seit 2018 die Frist zur Unverfallbarkeit von Betriebsrentenansprüchen auf drei Jahre verkürzt.

Eine unverfallbare Anwartschaft nach dem Betriebsrentengesetz haben Sie erreicht, wenn Sie

  • seit dem 1. Januar 2018 mindestens für drei Jahre ohne Unterbrechung
  • beim selben Arbeitgeber versicherungspflichtig beschäftigt waren und
  • bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mindestens 21 Jahre alt gewesen sind.

In diesem Fall gilt die Wartezeit nach der VBL-Satzung als erfüllt und Sie können eine Rentenleistung aus der VBLklassik bei uns beantragen.

Ja, das ist durchaus möglich.

Im Abrechnungsverband Ost

  • werden für die VBLklassik unter anderem Arbeitnehmerbeiträge zum Kapitaldeckungsverfahren entrichtet.
  • Außerdem besteht die Möglichkeit, Zulagen im Rahmen der Riester-Förderung für die Pflichtversicherung zu verwenden.

Aus diesen Beiträgen kann für Sie in der VBLklassik bei Eintritt des Versicherungsfalls ein Teilrentenanspruch entstehen. Dazu ist lediglich erforderlich, dass die verbleibende Wartezeit nach Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bis zum Beginn der Betriebsrente durch bloßen Zeitablauf erfüllt ist.