Hinweise zur Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes.

Neues Rundschreiben des BMF zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17. August 2017 wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Zu den steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) ein neues Rundschreiben veröffentlicht. Das neue BMF-Schreiben befasst sich insbesondere

  • mit der Erhöhung der Steuerfreiheit von Beiträgen nach § 3 Nr. 63 EStG,
  • der Stärkung der Riester-Förderung
  • sowie dem neuen Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) nach § 100 EStG.


Das Rundschreiben vom 6. Dezember 2017 ersetzt den bisherigen Teil B des BMF-Rundschreibens
vom 24. Juli 2013 zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Dieses Schreiben ist mit Wirkung ab 1. Januar 2018 anzuwenden und steht Ihnen nun als Download bereit.

Download: BMF Rundschreiben vom 6.12.17, PDF, 338 KB