Am 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Unter anderem wurde ein Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung, der BAV-Förderbetrag nach § 100 EStG, eingeführt.
Im Melde- und Abrechnungsverfahren zwischen den Arbeitgebern und der VBL kommt es aufgrund des neuen Förderbetrags zu Anpassungen in der DATÜV-ZVE und der RIMA. Es wird ein neues Steuermerkmal 07 eingeführt.
Wir haben die Änderungen in die RIMA übernommen. Außerdem haben wir die RIMA redaktionell überarbeitet und aktualisiert.
Download: RIMA-Richtlinien für das Melde- und Abrechnungsverfahren, PDF, 361 KB