VBLportal Die Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst.
VBL Logo
  • Die VBL
    • Auf einen Blick
      • Daten, Fakten, Geschichte
      • Organigramm
      • Vorstand
      • Satzung
      • Geschäftsbericht
      • CONITAS GmbH
    • Vermögensanlage
      • Grundsätze der Anlagepolitik
      • Informationen für die freiwillige Versicherung über die Ausübung von Aktionärsrechten
      • Nachhaltigkeitsbezogene Informationen
      • Finanzierung
      • Immobilien
    • Presse
      • Pressemitteilungen
      • Pressedownloads
      • Pressekontakt
    • Karriere
      • Arbeitgeber VBL
      • Stellenangebote
      • Duales Studium
      • Wahlstation
  • Arbeitgeber
    • Pflichtversicherung
      • RIMA-Meldeverfahren
      • Online-Meldung V2
      • EDI
      • Zahlungsverkehr
      • DATÜV-ZVE
    • Freiwillige Versicherung
      • Entgeltumwandlung
      • Riester-Förderung
      • eAVIS
    • Veranstaltungen
      • Basisseminare
      • Intensivseminare
      • Spezialseminare
      • Kolloquium
      • VBLherbsttagung
      • Onlineseminare
      • Arbeitgeberschulungen
      • VBLkongress
      • Jetzt buchen
  • Versicherte
    • Pflichtversicherung
      • VBLklassik
        • Leistungen
        • Versorgungspunkte
        • Berechnung
      • Erstversicherte
      • Höherverdienende
      • Wissenschaftler
      • Überleitung
      • Startgutschriften
      • Mutterschutzzeiten
      • Versorgungsausgleich
      • Änderungen in der Beschäftigung
    • Freiwillige Versicherung
      • VBLextra
        • Leistungen
        • Versorgungspunkte
        • Flexibilität
        • AVBextra
    • Staatliche Förderung
      • Entgeltumwandlung
      • Riester-Förderung
      • Beschäftigte KAV-SH
      • Beschäftigte KAV-Niedersachsen
      • Beschäftigte nach TV-V
    • Veranstaltungen
      • VBLwebcast für Versicherte
  • Rentner
    • Rentenbeginn
      • Checkliste
      • VBLapp
    • Rente beantragen
      • Altersrente
      • Erwerbsminderungsrente
      • Hinterbliebenenrente Witwen/Witwer
      • Hinterbliebenenrente Waisen
    • Rentenauszahlung
      • Auszahlung durch Deutsche Post AG
      • Leistungsmitteilung (Steuer)
      • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Service
    • Informationen
      • Newsarchiv
      • Allgemeine Informationen
        • VBLklassik
        • VBLextra
        • VBLdynamik
      • VBLnewsletter
        • Einwilligungserklärung
        • Abbestellen
      • VBLerklärfilme
      • VBLvideocast
      • VBLpodcast
      • VBLspezial
      • VBLinfo
      • VBLapp
      • Links
    • Fragen & Antworten
      • Beratung
        • VBLwebcast für Versicherte
        • Videoberatung
        • Beratung vor Ort
      • VBLwiki
      • Rückrufservice
      • Kontakt
      • Leichte Sprache
        • Die VBL
        • Die Pflicht-Versicherung
        • Die Freiwillige Versicherung
        • Die Rente von der VBL
        • Kontakt
      • Gebärdensprache
    • Downloadcenter
      • Für Arbeitgeber
      • Für Rentner
      • Pflichtversicherung
      • Freiwillige Versicherung
    • Online-Rechner
      • Betriebsrentenrechner
      • Angebotsrechner
      • Eigenbeitragsrechner
      • Zulagenrechner
  • Meine VBL
    • Anmelden
    • Fragen & Antworten
    • Registrierung
      • Für Versicherte und Rentner
        • Jetzt registrieren
        • Freischaltcode einlösen
      • Für Arbeitgeber
        • Jetzt registrieren
        • Freischaltcode einlösen
Kontakt Anmelden
  • Startseite
  • Die VBL
  • Vermögensanlage
  • Nachhaltigkeitsbezogene Informationen

Nachhaltigkeitsbezogene Informationen

Informationen zu den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen (Artikel 3 Offenlegungsverordnung)

Nachhaltigkeitsrisiko als relevanter Begriff.

Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Beispiele: Der Wert einer Unternehmensbeteiligung sinkt für den Investor, wenn das Unternehmen seine Wettbewerbsfähigkeit verliert, weil es nicht rechtzeitig auf emissionsärmere Technologien umstellt (umweltbezogene Risiken) oder wegen Verstoßes gegen anerkannte arbeitsrechtliche Standards erheblich an Reputation einbüßt (sozialbezogene Risiken).

Einbeziehung bei Risikosteuerungsmaßnahmen.

Nachhaltigkeitsrisiken werden von der VBL nicht als separate Risikoart „Nachhaltigkeitsrisiken“ behandelt. Nachhaltigkeitsrisiken gehören zu den Faktoren, die zur Wesentlichkeit anderer bekannter Risikoarten wie zum Beispiel dem Kreditrisiko und dem Marktrisiko beitragen, weil sie erheblich auf diese einwirken können. Sie werden im Vermögensverwaltungsprozess im Rahmen des Aktiv-Passiv-Managements und im laufenden Risikomanagement-Prozess bei der Identifizierung, Analyse und Erfassung der wesentlichen Kapitalanlagerisiken sowie deren Ursachen und Wechselwirkungen berücksichtigt.

Im Rahmen des Aktiv-Passiv-Managements werden mindestens einmal jährlich Analysen zur zukünftigen Entwicklung von Kapitalanlagen und Verpflichtungen sowie der Risikotragfähigkeit erstellt. Die VBL entwickelt daraus Risikosteuerungsmaßnahmen beispielsweise in Form von Zielportfolien (strategische Vermögensallokationen) entsprechend den langfristigen Verpflichtungen. Diese bilden gleichzeitig die Basis für die zu realisierenden Portfolien (taktische Vermögensallokationen). Erhöht sich zum Beispiel durch eine Einpreisung erwarteter regulatorischer Maßnahmen wie einer CO2-Steuer das Marktrisiko einer Assetklasse, die von Unternehmen bestimmt wird, die weder nachhaltig wirtschaften noch die investierten Gelder zur Nachhaltigkeits-Transition verwenden, wird die Vermögensallokation weniger von dieser Assetklasse vorsehen.

Strategien bei der Umsetzung der Vermögensallokation.

Die Auswahl der Kapitalanlagen erfolgt auf Basis der festgelegten strategischen und taktischen Vermögensallokation unter Beachtung der aktuellen Risiko- und Kapitalmarktsituation. Bei der Umsetzung der strategischen und taktischen Vermögensallokation nutzt die VBL vielfach die Expertise externer Fondsmanager und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Das Anlageuniversum der Aktien und Unternehmensanleihen, in dem sich Nachhaltigkeitsrisiken vornehmlich auswirken, wird ausschließlich indirekt über Investmentvermögen gehalten.

Bei einer indirekten Investition über Investmentvermögen wird auf Ebene der VBL nur die Entscheidung getroffen, ob und in welcher Höhe die VBL Anteile an einem Investmentvermögen erwirbt. Die VBL trifft keine Anlageentscheidung bezüglich der unmittelbaren Zielinvestments, die in den Portfolien der Investmentvermögen gehalten werden.

An die Manager und Kapitalverwaltungsgesellschaften besteht seitens der VBL die Vorgabe, durch eigene interne Strategien in ihrem Anlageprozess sicherzustellen, dass nur Aktien und Anleihen solcher Emittenten erworben werden, die nicht den von der VBL festgelegten Emittentenausschlüssen unterliegen:

Bei schweren und systematischen Verstößen gegen die Menschenrechte und / oder die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) sind Emittenten sowohl von Aktien als auch Anleihen ausgeschlossen. Daneben werden im Einklang mit der Ächtung unterschiedlicher Waffensysteme durch die Vereinten Nationen Emittenten für oben genannte Investitionen exkludiert, die Streumunition und Antipersonenminen sowie Bio- und Chemiewaffen herstellen oder mit ihnen handeln. Ein solcher Ausschluss gilt auch für Produzenten bestimmter konventioneller Waffen, die gemäß UN-Waffenübereinkommen übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können. Darüber hinaus schließt die VBL Unternehmen aus, die über ein überwiegend kohlebasiertes Geschäftsmodell verfügen. Bereits bestehende Investments in Unternehmen mit überwiegend kohlebasierten Geschäftsmodellen werden bis zum Ende des Jahres 2025 zurückgeführt. Um eine unabhängige und objektive Identifizierung der unter die Erwerbsverbote fallenden Emittenten sicherzustellen, hat die VBL derzeit einen externen Dienstleister beauftragt.

Die Manager und Kapitalverwaltungsgesellschaften der von der VBL gehaltenen Investmentvermögen dürfen nur solche Aktien und Anleihen von Emittenten erwerben, die die hinter den Emittentenausschlüssen stehenden Nachhaltigkeitsaspekte in ihrer Unternehmensführung respektieren.

 

Stand: Januar 2022*

 

*Die Informationen nach Artikel 3 Offenlegungsverordnung wurden im Januar 2022 aktualisiert und um folgende Informationen ergänzt: Es werden auch Emittenten von einer Investition ausgeschlossen, deren Geschäftsmodell überwiegend kohlebasiert ist. Bereits bestehende Investments in Unternehmen mit überwiegend kohlebasierten Geschäftsmodellen sind bis zum Ende des Jahres 2025 zurückzuführen. Die Erweiterung der Ausschlusskriterien geht auf einen Beschluss des Verwaltungsrats der VBL vom November 2021 zurück.

 

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (Artikel 4 Offenlegungsverordnung)

Informationen über Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und -indikatoren und Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit und aller in diesem Zusammenhang ergriffenen und geplanten Maßnahmen.  

Der klassische Risikosteuerungsprozess in der Kapitalanlage sieht vor, dass Anlageentscheidungen in Abwägung des zu erwartenden Ertrages in Bezug zum damit verbundenen Risiko getätigt werden. Diese Risikoabwägung beinhaltet auch die Berücksichtigung von Einflussgrößen, die als Nachhaltigkeitsfaktoren verstanden werden. Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Unter Einbeziehung dieser Faktoren soll verhindert werden, dass die getätigte Anlageentscheidung einen negativen Einfluss beispielsweise im Hinblick auf die Umwelt oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausübt.

Diese Auswirkungen müssen nicht zwangsläufig sofort zu negativen finanziellen Entwicklungen der getätigten Anlage führen. Die nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt oder Gesellschaft können auch zu externen Kosten wie beispielsweise Luftverschmutzung führen, die zunächst von der Allgemeinheit zu tragen sind. Diese Kosten sind mittelbar als finanzieller Schaden spürbar, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt infolge rechtlicher Änderungen oder gerichtlicher Schritte kompensiert werden müssen.

Aus diesen Gründen berücksichtigen wir bei der Analyse unserer Investitionen nicht nur die finanziellen Kennzahlen, sondern auch nichtfinanzielle Nachhaltigkeitsfaktoren. Neben dem Verlust von Biodiversität, Menschenrechtsverletzungen und der zunehmenden Wasserknappheit zählt aus Sicht der VBL die zunehmende Erderwärmung verursacht durch Treibhausgasemissionen zu den wichtigsten Nachhaltigkeitsauswirkungen. Die Erderwärmung führt zu physischen Risiken wie extremen Wetterbedingungen, aber auch zu transitorischen Risiken. Transitorische Risiken haben im Rahmen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umgestaltung zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft negative Konsequenzen auf einzelne Geschäftsmodelle.

Um die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen zu vermeiden oder abzuschwächen, haben wir unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Direkter Ausschluss von Investitionen in Unternehmen aus kontroversen Bereichen: Bei schweren und systematischen Verstößen gegen die Menschenrechte und / oder die ILO Kernarbeitsnormen sind Emittenten sowohl von Aktien als auch Anleihen im gesamten Portfolio der VBL ausgeschlossen. Daneben werden im Einklang mit der Ächtung unterschiedlicher Waffensysteme durch die Vereinten Nationen Emittenten für oben genannte Investitionen exkludiert, die Streumunition und Antipersonenminen sowie Bio- und Chemiewaffen herstellen oder mit ihnen handeln. Ein solcher Ausschluss gilt auch für Produzenten bestimmter konventioneller Waffen, die gemäß UN-Waffenübereinkommen übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können. Die Ausschlüsse wurden durch den Verwaltungsrat der VBL beschlossen. Das Ausschlusskonzept soll sinnvoll fortentwickelt werden. Die VBL prüft die Ergänzung der Ausschlussliste um Unternehmen aus dem Energie- und Rohstoffsektor mit überwiegend kohlebasiertem Geschäftsmodell sowie Staaten, deren MSCI ESG-Rating und andere Quellen auf schwere Menschenrechtsverletzungen hinweisen. MSCI ESG Ratings messen die Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens gegenüber langfristigen, finanziell relevanten Nachhaltigkeitsrisiken.

  • Auswahl und Überwachung der Vermögensverwalter: Die VBL nutzt für die Verwaltung der Kapitalanlagen externe Vermögensverwalter. Sämtliche unserer Vermögensverwalter sind bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsbelangen in ihren Anlageprozessen aktiv, überwiegend auf Basis der Prinzipien für verantwortliches Investieren der Investoreninitiative UN Principles für Responsible Investment. Bei der Auswahl künftiger Vermögensverwalter und im regelmäßigen Überwachungsprozess sollen die Qualität und Fähigkeit zur Identifikation, Analyse und Beurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken eine wesentliche Bedeutung haben.

  • Engagement: Aktionäre sind Miteigentümer eines Unternehmens und verfügen über Mitbestimmungsrechte. Daher wurde der sogenannten „Engagementansatz“ entwickelt. Im Rahmen dieses Konzeptes werden vorzugsweise Belange aus den Bereichen Umwelt, Klima, Soziales und Unternehmensführung behandelt. Ziel ist es, bei im Portfolio befindlichen Unternehmen mit kritischen Geschäftsaktivitäten den Einfluss als Aktionär zu nutzen, um diese in direktem Dialog zu einer nachhaltigen und verantwortlichen Wirtschaftsweise zu bewegen. Eines der Schwerpunktthemen ist dabei der Klimaschutz. Dies steht im Einklang mit den Zielen des Weltklimagipfels der Vereinten Nationen 2015 in Paris, zu denen sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat.

  • Investitionen mit positivem Impact/Wirkrichtung: Die VBL setzt seit 2012 Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien / Infrastruktur mit der Absicht um, neben einer positiven finanziellen Rendite auch positive Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft zu erzielen. Derzeit prüft die VBL, ob und wie eine Verbesserung der Energieeffizienz des Immobilienbestandes im Einklang mit den nationalen Klimazielen erreicht werden kann.  

Zusammenfassung der Mitwirkungspolitik gemäß Artikel 3g der Aktionärsrichtlinie 2007/36/EG.

Die VBL hält indirekt über Investmentvermögen Aktien an Aktiengesellschaften. Die Investmentvermögen werden von Vermögensverwaltern verwaltet. Stimmrechte zu den von den Investmentvermögen gehaltenen Aktien werden dabei nicht direkt von der VBL, sondern von den Vermögensverwaltern ausgeübt.

Zweck der gesamten Vermögensanlage ist es, die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge sicherzustellen. Einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und dem langfristigen Erfolg eines Unternehmens, in das investiert wurde, kommt eine große Bedeutung zu.

Aus diesem Grund wirkt die VBL über einen Dienstleister indirekt an der Stimmrechtspolitik der Vermögensverwalter bei bedeutenden und regelmäßig auf Hauptversammlungen behandelten Themen mit. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, bei im Portfolio befindlichen Unternehmen mit kritischen Geschäftsaktivitäten den Einfluss als Aktionär zu nutzen, um diese über bilaterale Gespräche, Redebeiträge und Abstimmungen auf den Hauptversammlungen zu einer nachhaltigen und verantwortlichen Wirtschaftsweise zu bewegen.

Im Rahmen dieses Konzeptes werden vorzugsweise Belange aus den Bereichen Umwelt, Klima, Soziales und Unternehmensführung behandelt. Die Mitwirkungspolitik zielt auf die Einhaltung der folgenden Grundsätze und Leitlinien durch die Aktiengesellschaften ab:

  • Grundwertekatalog UN Global Compact,
  • die International Labor Standards (ILO),
  • die Klimaziele der EU,
  • die Sustainable Development Goals (SDGs),
  • die Anforderungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD).
     

Bezugnahme auf die Beachtung eines Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannter Standards.

Die VBL begrüßt die Zielsetzungen von Verbänden und Organisationen, die in Bezug auf Nachhaltigkeit Transparenz schaffen wollen, Standards definieren und deren Mitglieder verpflichten, diese Ziele zu unterstützen. Ein Beitritt der VBL erfordert jedoch aktuell noch konzeptionelle Vorarbeiten, eine Verbesserung der datentechnischen Abdeckung, Klärung methodischer Grundlagen sowie die Bereitstellung der personellen und organisatorischen Kapazitäten, um eine derart wichtige Verpflichtung einzugehen.

 

Diese Webseite verwendet Cookies

Auf unserer Homepage setzen wir Cookies ein, die für den Betrieb der Seite erforderlich sind. Informationen zu den eingesetzten Cookies und zu Ihren weiteren Entscheidungsmöglichkeiten finden Sie auf den folgenden Seiten.

Cookie-Policy Datenschutz
Essenzielle Dienste (2)
Details
  • Akzeptiert
  • Dienst
    Liferay
  • Verwendungszweck
    Liferay ist die verwendete Portalplattform. Die Nutzung der hier aufgelisteteten Cookies muss erlaubt sein, um den fehlerfreien Betrieb zu gewährleisten.
  • Zeige Cookie Details Cookie Details ausblenden
Name Verwendungszweck Speicherdauer Typ Hostname
JSESSIONID Referenz zur aktuellen Benutzersitzung Sitzung Cookie vbl.de
LFR_SESSION_STATE_ Status der aktuellen Liferay Sitzung(en) Sitzung Cookie vbl.de
W_BALANCE Notwendig für die Serverlastverteilung Sitzung Cookie vbl.de
W_SESS Status der aktuellen Server Sitzung(en) Sitzung Cookie vbl.de
WCSRFT Cookie zur Verhinderung von Angriffen für Website übergreifende Anforderungs Fälschung Sitzung Cookie vbl.de
  • Akzeptiert
  • Dienst
    Cookie Banner
  • Verwendungszweck
    Mit dem Cookie-Banner können Sie individuell die Speicherung von Cookies und anderer Daten einstellen. Dies ist ein technisch notwendiger Dienst zur Speicherung Ihrer Einstellungen und zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen.
  • Zeige Cookie Details Cookie Details ausblenden
Name Verwendungszweck Speicherdauer Typ Hostname
ACCEPT_COOKIE_CONSENT Hinterlegt die Namen aller akzeptierten Cookies Sitzung Cookie vbl.de
READ_COOKIE_BANNER Cookie wird automatisch nach Speichern der Datenschutzeinstellungen angelegt und beinhaltet die Versionsnummer der aktuellen Datenschutzeinstellungen. Sitzung Cookie vbl.de
VISITOR_ID Cookie wird automatisch nach Speichern der Datenschutzeinstellungen angelegt und beinhaltet eine zufällig generierte, anonyme ID. Sitzung Cookie vbl.de
Dieser Gruppe sind keine Cookies oder Anbieter zugeordnet.
Wenn Sie diesen Hinweis für die Dauer Ihres Besuches ausblenden möchten, klicken Sie bitte auf "Bestätigen".
Drucken
  • Die VBL
  • Auf einen Blick
  • Vermögensanlage
  • Presse
  • Karriere
  • Arbeitgeber
  • Pflichtversicherung
  • Freiwillige Versicherung
  • Veranstaltungen
  • Versicherte
  • Pflichtversicherung
  • Freiwillige Versicherung
  • Staatliche Förderung
  • Veranstaltungen
  • Rentner
  • Rentenbeginn
  • Rente beantragen
  • Rentenauszahlung
  • Service
  • Informationen
  • Fragen & Antworten
  • Downloadcenter
  • Online-Rechner
  • VBLnewsletter
  • Kontakt
  • Impressum
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Cookie-Policy
  • Haftungsausschluss
© Copyright VBL 2022
Zum Seitenanfang