Vorläufige Rechengrößen in der Zusatzversorgung 2023.

Frau tippt Zahlen in einen Taschenrechner.

Arbeitgeber und Beschäftigte haben bei der Entrichtung von Aufwendungen zur Pflicht- und freiwilligen Versicherung bei der VBL verschiedene Grenzwerte zu beachten.

Diese ergeben sich zum Teil aus den für die Sozialversicherungsträger geltenden Rechengrößen.

Die im kommenden Jahr in der Sozialversicherung maßgebenden Werte sind inzwischen in der „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023“ festgelegt worden. Die Verordnung bedarf insbesondere noch der Zustimmung des Bundesrates. Hiermit ist bis Ende des Jahres 2022 zu rechnen.

Da eine Änderung der vorgeschlagenen Werte für die Sozialversicherung im weiteren Verfahren nicht zu erwarten ist, haben wir die voraussichtlichen Grenzwerte in der Zusatzversorgung für 2023 bereits jetzt für Sie zusammengestellt.*

Aufgrund der Verordnung zu den Sozialversicherungs-Rechengrößen werden sich für die Zusatzversorgung im nächsten Jahr insbesondere folgende Änderungen ergeben:

  • Erhöhung des Steuerfreibetrages für die Umlage des Arbeitgebers
  • Erhöhung des Steuerfreibetrages für Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren
  • Anhebung der Höchstgrenze des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes
  • Erhöhung des Mindestbeitrages zur freiwilligen Versicherung
  • Erhöhung des Grenzbetrages für die Abfindung von Kleinbetragsrenten

 

Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber im Abrechnungsverband West:

Bitte beachten Sie zusätzlich, dass mit Wirkung ab 1. Januar 2023 kein Sanierungsgeld mehr erhoben wird. Durch die Absenkung des Umlagesatzes im Abrechnungsverband West vermindert sich außerdem der Arbeitgeberanteil an der Umlage ab 1. Januar 2023 auf 5,49%. Weitere Hinweise dazu finden Sie hier.

 

Alle Details entnehmen Sie bitte unserer Aufstellung der vorläufigen Rechengrößen in der Zusatzversorgung 2023.

Download:

 
*Über die endgültige Festlegung der Grenzwerte werden wir gesondert informieren, sobald die Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung in Kraft getreten ist.